NADA - Nationale Anti Doping Agentur

Servicemenü:



Hauptmenü:

Spenden Sie jetzt!

Spenden Sie jetzt!

Präventionskampagne der NADA

www.highfive.de - das Angebot der NADA für junge Athletinnen und Athleten informiert umfassend über Anti-Doping-Bestimmungen und Meldepflichten, verbotene Substanzen und Dopingfallen, Medikamente, Ernährung und Gesundheit. Außerdem: Denkanstöße, Umfrage, Wissenstest und vieles mehr.

zur High 5-Website


Trainer Plattform der NADA

www.nada.trainer-plattform.de bietet Trainerinnen und Trainern umfassendes Basiswissen zu den Anti-Doping-Regelwerken, darüber hinaus Handlungswissen, pädagogische Grundlagen wirksamer Doping-Prävention, Beispiele aus dem Trainingsalltag und praktische Tipps für die Arbeit mit Athletinnen und Athleten.

zur Trainer Plattform-Website


Kontext

Schriftgröße

normal | groß | sehr groß

Kontrast

farbig | schwarz-weiß | negativ

Login zu ADAMS

MEDIKAMENTEN DATENBANK

DIREKTER KONTAKT

NADA
Nationale Anti Doping Agentur Deutschland

- Abteilung Doping-Kontroll-System -

Matthias Blatt

Heussallee 38
53113 Bonn

Telefon: +49 (228) 812 92 - 140
Telefax: +49 (228) 812 92 - 249

matthias.blatt@nada-bonn.de

PARTNER

Stiftung Deutsche Sporthilfe


Inhalt

KONTROLLEN

Der/die Athlet/in hat das Recht,

  • eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitzunehmen
  • bei Urinproben auf einer/einem Kontrollbeauftragten des gleichen Geschlechts zu bestehen (Regelung gilt in Deutschland)
  • sich den Ausweis des/der Kontrollbeauftragten zeigen zu lassen
  • im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort auf einem Ort der Abnahme zu bestehen, an dem die notwendige Diskretion und die Korrektheit der Abnahme gewährleistet ist
  • bei Trainingskontrollen die Sichtkontrolle abzulehnen, wenn er/sie noch nicht 16 Jahre alt ist
  • Vorbehalte gegenüber der Durchführung der Kontrolle auf dem Protokoll der Dopingkontrolle niederzuschreiben
  • bei unangemeldetem Eintreffen des/der Kontrollbeauftragten das Training zu beenden, wenn sich dies in verhältnismäßigem Rahmen bewegt
  • im Falle einer positiven A-Probe eine Untersuchung der B-Probe zu verlangen
  • im Falle einer positiven A-Probe mit einer/einem Vertrauten ihrer/seiner Wahl bei der Analyse der B-Probe anwesend zu sein
  • im Falle eines Verfahrens rechtliches Gehör vor dem zuständigen Verbands- oder Schiedsgericht in Anspruch zu nehmen, einen Rechtsbeistand und/oder eine/n Dolmetscher/in hinzuzuziehen


Der/die Athlet/in hat die Pflicht,

  • die Dopingkontrolle nach entsprechender Aufforderung zu absolvieren - bei Verweigerung oder Unterlassung einer Kontrolle ist eine Regelsperre von zwei Jahren vorgeschrieben
  • die Meldepflichten einzuhalten - Ein-Stunden-Regelung sowie Abgabe und Pflege der Whereabouts bei Zugehörigkeit zum Registered Testpool (RTP) sowie Abgabe und Pflege der Whereabouts bei Zugehörigkeit zum Nationalen Testpool (NTP)
  • der NADA Adresse, Adressänderungen sowie den Rahmentrainingsplan mitzuteilen bei Zugehörigkeit zum Allgemeinen Testpool (ATP) 
  • der NADA oder dem Verband das Karriereende mitzuteilen
  • die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, wenn er/sie nach dem Karriereende wieder in den Leistungssport zurückkehren will 
  • sich gegenüber dem/der Kontrollbeauftragten auszuweisen
  • die in den letzten sieben Tagen eingenommenen Medikamente auf dem Protokoll der Dopingkontrolle anzugeben
  • sich einer zweiten Probe zu unterziehen, sofern bei der Bestimmung des pH-Wertes und der Urindichte Grenzwerte über- bzw. unterschritten werden oder der/die Kontrolleur/in aus anderen Gründen eine zweite Probe anordnet
  • bei der notwendigen Einnahme von Medikamenten mit verbotenen Substanzen zur Behandlung rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und bei der Kontrolle auf die erstellte Ausnahmegenehmigung hinzuweisen