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Präventionskampagne der NADA
www.highfive.de - das Angebot der NADA für junge Athletinnen und Athleten informiert umfassend über Anti-Doping-Bestimmungen und Meldepflichten, verbotene Substanzen und Dopingfallen, Medikamente, Ernährung und Gesundheit. Außerdem: Denkanstöße, Umfrage, Wissenstest und vieles mehr.
Trainer Plattform der NADA
www.nada.trainer-plattform.de bietet Trainerinnen und Trainern umfassendes Basiswissen zu den Anti-Doping-Regelwerken, darüber hinaus Handlungswissen, pädagogische Grundlagen wirksamer Doping-Prävention, Beispiele aus dem Trainingsalltag und praktische Tipps für die Arbeit mit Athletinnen und Athleten.
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DIREKTER KONTAKT
NADA
Nationale Anti Doping Agentur Deutschland
- Abteilung Doping-Kontroll-System -
Matthias Blatt
Heussallee 38
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 812 92 - 140
Telefax: +49 (228) 812 92 - 249
Inhalt
KONTROLLEN
Der/die Athlet/in hat das Recht,
- eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitzunehmen
- bei Urinproben auf einer/einem Kontrollbeauftragten des gleichen Geschlechts zu bestehen (Regelung gilt in Deutschland)
- sich den Ausweis des/der Kontrollbeauftragten zeigen zu lassen
- im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort auf einem Ort der Abnahme zu bestehen, an dem die notwendige Diskretion und die Korrektheit der Abnahme gewährleistet ist
- bei Trainingskontrollen die Sichtkontrolle abzulehnen, wenn er/sie noch nicht 16 Jahre alt ist
- Vorbehalte gegenüber der Durchführung der Kontrolle auf dem Protokoll der Dopingkontrolle niederzuschreiben
- bei unangemeldetem Eintreffen des/der Kontrollbeauftragten das Training zu beenden, wenn sich dies in verhältnismäßigem Rahmen bewegt
- im Falle einer positiven A-Probe eine Untersuchung der B-Probe zu verlangen
- im Falle einer positiven A-Probe mit einer/einem Vertrauten ihrer/seiner Wahl bei der Analyse der B-Probe anwesend zu sein
- im Falle eines Verfahrens rechtliches Gehör vor dem zuständigen Verbands- oder Schiedsgericht in Anspruch zu nehmen, einen Rechtsbeistand und/oder eine/n Dolmetscher/in hinzuzuziehen
Der/die Athlet/in hat die Pflicht,
- die Dopingkontrolle nach entsprechender Aufforderung zu absolvieren - bei Verweigerung oder Unterlassung einer Kontrolle ist eine Regelsperre von zwei Jahren vorgeschrieben
- die Meldepflichten einzuhalten - Ein-Stunden-Regelung sowie Abgabe und Pflege der Whereabouts bei Zugehörigkeit zum Registered Testpool (RTP) sowie Abgabe und Pflege der Whereabouts bei Zugehörigkeit zum Nationalen Testpool (NTP)
- der NADA Adresse, Adressänderungen sowie den Rahmentrainingsplan mitzuteilen bei Zugehörigkeit zum Allgemeinen Testpool (ATP)
- der NADA oder dem Verband das Karriereende mitzuteilen
- die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, wenn er/sie nach dem Karriereende wieder in den Leistungssport zurückkehren will
- sich gegenüber dem/der Kontrollbeauftragten auszuweisen
- die in den letzten sieben Tagen eingenommenen Medikamente auf dem Protokoll der Dopingkontrolle anzugeben
- sich einer zweiten Probe zu unterziehen, sofern bei der Bestimmung des pH-Wertes und der Urindichte Grenzwerte über- bzw. unterschritten werden oder der/die Kontrolleur/in aus anderen Gründen eine zweite Probe anordnet
- bei der notwendigen Einnahme von Medikamenten mit verbotenen Substanzen zur Behandlung rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und bei der Kontrolle auf die erstellte Ausnahmegenehmigung hinzuweisen

