Hauptmenü:
Spenden Sie jetzt!
Präventionskampagne der NADA
www.highfive.de - das Angebot der NADA für junge Athletinnen und Athleten informiert umfassend über Anti-Doping-Bestimmungen und Meldepflichten, verbotene Substanzen und Dopingfallen, Medikamente, Ernährung und Gesundheit. Außerdem: Denkanstöße, Umfrage, Wissenstest und vieles mehr.
Trainer Plattform der NADA
www.nada.trainer-plattform.de bietet Trainerinnen und Trainern umfassendes Basiswissen zu den Anti-Doping-Regelwerken, darüber hinaus Handlungswissen, pädagogische Grundlagen wirksamer Doping-Prävention, Beispiele aus dem Trainingsalltag und praktische Tipps für die Arbeit mit Athletinnen und Athleten.
Kontext
Kontrast
farbig | schwarz-weiß | negativ
Suche
DIREKTER KONTAKT
NADA
Nationale Anti Doping Agentur Deutschland
- Abteilung Doping-Kontroll-System -
Matthias Blatt
Heussallee 38
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 812 92 - 140
Telefax: +49 (228) 812 92 - 249
Inhalt
TRAININGSKONTROLLEN
Die NADA organisiert die Dopingkontrollen außerhalb des Wettkampfs (Trainingskontrollen, Out of Competition Testing) in Deutschland. Trainingskontrollen heißt, dass die Athleten der verschiedenen Testpools zu jeder Zeit und an jedem Ort getestet werden können.
Testpools
Um die von der WADA vorgegebenen neuen Meldepflichten umsetzen zu können, musste die Testpool-Einteilung der deutschen Athletinnen und Athleten neu geregelt werden. Dem Registered Testpool der NADA (RTP) gehören in der Regel die Mitglieder der internationalen Testpools an, außerdem die A-Kader-Sportler sowie die Perspektivsportler der Sportarten der Gefährdungsstufe I. Dem Nationalen Testpool (NTP) gehören in der Regel die A-Kader-Athleten sowie die Perspektivsportler der Sportarten der Gefährundgsstufen II und III an. Alle anderen Sportlerinnen und Sportler gehören dem Allgemeinen Testpool an.
„Intelligente Kontrollen“
Um das Doping-Kontrollsystem effektiver und „intelligenter“ zu machen, werden die Sportler mittlerweile nicht mehr aus dem großen Topf aller 8.000 bis 9.000 Athleten ausgelost, sondern es wird gezielt kontrolliert. Das heißt unter anderem, dass Topsportler mehr kontrolliert werden als Nachwuchssportler, und dass Sportler aus hoch gefährdeten Sportarten stärker und anders kontrolliert werden als Athleten aus weniger gefährdeten Sportarten. „Intelligente Kontrollen“ heißt, vorwiegend dann zu kontrollieren, wenn die Gefahr am größten ist, dass der Sportler möglicherweise zu Dopingmitteln greift. Dadurch soll der Sportler vom Dopen abgehalten werden. „Intelligente Kontrollen“ heißt also, dass zum Beispiel die Saison nach trainingswissenschaftlichen Erkenntnissen betrachtet wird und dass in so genannten dopinggefährdeten Zeiten stärker kontrolliert wird. Allerdings ist es nach wie vor wichtig, dass der Sportler immer mit Kontrollen rechnen muss.
Meldepflichten
Ein effektives Kontrollsystem braucht unangemeldete Kontrollen. Jede Vorwarnzeit kann dem, der betrügen will, theoretisch die Möglichkeit der Manipulation verschaffen. Die Kontrolleure müssen also wissen, wo sie die Athleten auffinden können. Deshalb gelten für die Athletinnen und Athleten Meldepflichten, die für die Angehörigen der verschiedenen Testpools jeweils unterschiedlich sind. Für die Athletinnen und Athleten des RTP gilt die Ein-Stunden-Regelung sowie die Abgabe und Pflege der sogenannten Whereabouts, die jeweils gegen Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate abgegeben werden müssen. Die Athletinnen und Athleten des NTP sind zur Abgabe und Pflege der Whereabouts (Abgabe ebenfalls gegen Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate) verpflichtet. Athletinnen und Athleten des ATP müssen die NADA über ihre Adressen mit Telefonnummern, Adressänderungen und Rahmentrainingspläne informieren, damit auch sie außerhalb der Wettkämpfe kontrolliert werden können.
Kontroll- und Meldepflichtversäumnisse
Strikes: Strikes werden für Kontrollversäumnisse innerhalb der Ein-Stunden-Regel (betrifft nur den RTP) sowie für Meldepflichtversäumnisse (RTP und NTP), also der unvollständigen oder falschen Angabe der Whereabouts, vergeben. Mögliche Versäumnisse werden künftig von der NADA geprüft; sie erteilt auch die Strikes. Eine unabhängige Kommission kann auf Wunsch des betroffenen Athleten anschließend das Verfahren auf seine Richtigkeit überprüfen.
Sanktionen: Hat ein Athlet oder eine Athletin innerhalb von 18 Monaten drei Strikes bekommen, wird durch den jeweiligen Sportfachverband ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eingeleitet, das in der Regel zu einer Sperre von ein bis zwei Jahren führen kann. Liegen Strikes von verschiedenen Organisationen (WADA, NADA sowie zuständigem internationalem Verband) vor, werden sie addiert.

