Rechte und Pflichten

Um einen kurzen Überblick über die Rechte und Pflichten bei der Durchführung der Dopingkontrolle zu geben, haben wir folgende Stichpunkte für Athleten entworfen. Ausführliche Informationen zur Durchführung einer Dopingkontrolle finden Sie in der Broschüre „Ich werde kontrolliert“ und im Dopingkontrollfilm. Weitere rechtliche Hinweise finden Sie im NADA-Code und im Standard für Dopingkontrollen. Bitte beachten Sie das Informationsblatt für Dopingkontrollen bei minderjährigen Athleten.

Der Athlet hat das Recht,

eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitzunehmen;
bei Urinproben auf einen Kontrolleur des gleichen Geschlechts zu bestehen (in Deutschland);
sich den Ausweis des Kontrolleurs zeigen zu lassen;
im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort auf einen Ort der Abnahme zu bestehen, an dem die notwendige Diskretion und die Korrektheit der Abnahme gewährleistet ist;
dass bei unter 16-Jährigen die Sichtkontrolle entfällt;
Vorbehalte gegenüber der Durchführung der Kontrolle auf dem Protokoll der Dopingkontrolle niederzuschreiben;
bei unangemeldetem Eintreffen des Kontrolleurs das Training zu beenden, wenn sich dies in verhältnismäßigem Rahmen bewegt;
im Falle einer positiven A-Probe eine Untersuchung der B-Probe zu verlangen;
im Falle einer positiven A-Probe mit einem Vertrauten seiner Wahl bei der Analyse der B-Probe anwesend zu sein;
im Falle eines Verfahrens rechtliches Gehör vor dem zuständigen Verbands- oder Schiedsgericht in Anspruch zu nehmen;
im Falle eines Verfahrens einen Rechtsbeistand und/ oder einen Dolmetscher hinzuzuziehen.

Der Athlet hat die Pflicht,

die Dopingkontrolle nach entsprechender Aufforderung zu absolvieren – bei Verweigerung oder Unterlassung einer Kontrolle schreiben die Regelwerke eine Regelsperre von zwei Jahren vor;
die Meldepflichten einzuhalten – Ein-Stunden-Regelung sowie die Abgabe und Pflege der Whereabouts bei Zugehörigkeit zum Registered Testing Pool (RTP) sowie Abgabe und Pflege der Whereabouts bei Zugehörigkeit zum Nationalen Testpool (NTP);
bei Zugehörigkeit zum Allgemeinen Testpool (ATP) Adresse mit Telefonnummer, Adressänderungen sowie das Athleten-Meldeformular der NADA mitzuteilen;
das Karriereende der NADA und dem Verband schriftlich anzuzeigen;
die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, wenn er nach dem Karriereende wieder in den Leistungssport zurückkehren will;
sich gegenüber dem Dopingkontrolleur auszuweisen;
die in den letzten sieben Tagen eingenommenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel auf dem Protokoll der Dopingkontrolle anzugeben
ich einer zweiten Probe zu unterziehen, sofern bei der Bestimmung der Urindichte Grenzwerte unterschritten werden oder der Kontrolleur aus anderen Gründen eine zweite Probe anordnet;
bei der notwendigen Einnahme von Medikamenten mit verbotenen Substanzen zur Behandlung rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Kontakt

NADA
Nationale Anti Doping Agentur Deutschland

- Doping-Kontroll-System -

Daniel Fetzer

Heussallee 38
53113 Bonn

Telefon: +49 (228) 812 92 - 145
Telefax: +49 (228) 812 92 - 249

daniel.fetzer@nada-bonn.de