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GLUKOKORTIKOIDE (KORTISON)

Die systemische Gabe von Glukokortikoiden, d.h. oral, intravenös, rektal oder intramuskulär ist gemäß der WADA Verbotsliste im Wettkampf verboten bzw. darf bei einer Wettkampfkontrolle nicht nachgewiesen werden.

Außerhalb von Wettkämpfen ist die systemische Anwendung von Glukokortikoiden gemäß der WADA-Liste möglich. Allerdings können manche Glukokortikoide unter Umständen lange nachgewiesen werden. Im Zweifel sollte der Athlet sich mit dem behandelnden Arzt beraten und ggf. nicht an einem Wettkampf teilnehmen.

Chronisch krank?

Eine durchgehend erforderliche systemische Behandlung ist an eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) gebunden. Dabei handelt es sich um die Behandlung chronischer Erkrankungen wie z.B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, rheumatische Erkrankungen.

Sollte im Rahmen einer Notfallbehandlung (z.B. allergischer Schock) der systemische Einsatz von Glukokortikoiden erforderlich sein, muss anschließend vom behandelnden Arzt ein Bericht verfasst werden, der bei der NADA zu hinterlegen ist.

Nicht-systemisch oder inhalativ

Nicht-systemische Anwendungen wie Injektionen in große Gelenke, an Sehnen oder Muskelansätze sowie auch die inhalative Anwendung von Glukokortikoiden müssen ab dem 1.1.2011 nicht mehr im Vorfeld über eine "Erklärung zum Gebrauch" (Declaration of Use) bei der NADA angezeigt werden. Ihr Einsatz muss aber auf dem Doping-Kontrollformular erwähnt werden. Weitere Hinweise finden Sie auch unter 'Neues für 2011'.

Dermale und lokale Anwendung

Die dermale Anwendung = auf der Haut und die lokale Anwendung von Glukokortikoiden an den Augen, im Gehörgang, in der Mundhöhle und in der Nase muss nicht bei der NADA angezeigt werden.

ACHTUNG: Die Einnahme bzw. Anwendung von Kortison muss bei einer Dopingkontrolle unbedingt auf dem Kontrollformular angegeben werden! Wird dies versäumt, kann ggf. eine Sanktion ausgesprochen werden.