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Präventionskampagne der NADA

www.highfive.de - das Angebot der NADA für junge Athletinnen und Athleten informiert umfassend über Anti-Doping-Bestimmungen und Meldepflichten, verbotene Substanzen und Dopingfallen, Medikamente, Ernährung und Gesundheit. Außerdem: Denkanstöße, Umfrage, Wissenstest und vieles mehr.

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Inhalt

MEDIZINISCHE AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN (TUE)

Bei bestimmten Krankheitsbildern können Athleten für den Einsatz an sich verbotener Substanzen und Methoden nach dem WADA-Code eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Das Verfahren ist im Internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (International Standard for Therapeutic Use Exemptions - ISTUE) geregelt.

Der Internationale Standard für TUE enthält Kriterien für die Beurteilung, die Weitergabe der Informationen, die Zusammensetzung der Ärztegruppe (TUE-Committee) und den Anerkennungsprozess.

Seit dem 1. Juli 2010 gilt der neue Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen.

Die wichtigste Änderung beinhaltet die Erweiterung der Attestregelung für Sportler, die auf nationaler Ebene starten. Eine uneingeschränkte TUE-Pflicht besteht allerdings weiterhin für Angehörige der Testpools (RTP, NTP und ATP) sowie Ligaspieler.

Für alle anderen Athletinnen und Athleten gilt von nun an nur noch die Attest-Pflicht, wenn es sich um spezifische Substanzen wie beispielsweise Kortison oder Asthma-Sprays handelt. Wer Medikamente aus dieser Gruppe einnimmt, muss sich die medizinische Indikation durch ein Attest ärztlich bestätigen lassen und bei einer Dopingkontrolle eine Kopie des Attest abgeben. Bei nicht-spezifischen Substanzen wie zum Beispiel Testosteron, Insulin oder EPO hingegen ist auch für diese Sportlerinnen und Sportler das Einholen einer Ausnahmegenehmigung Pflicht. Näheres finden Sie unter der Rubrik "Genehmigung verbotener Substanzen".

Weiterhin gilt: Die nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden = Kortison, ab 2009 auch die inhalative Anwendung, sollen mit einer Erklärung zum Gebrauch (Declaration of Use) angezeigt werden. Der nicht-systemische und inhalative Einsatz von Kortison muss zudem zwingend auf dem Doping-Kontrollformular erwähnt werden.

Bitte beachten Sie auch die neuen Formulare, die PDF-Dateien können am PC ausgefüllt werden. Für Athleten, die ihre Medikamente in ADAMS eintragen müssen, kann die NADA dies übernehmen, um medizinische oder formale Fehler zu vermeiden.

 

National oder international?

In der Regel bearbeitet die NADA die Anzeigen und Anträge von Athleten, die auf nationaler Ebene starten bzw. Mitglied des nationalen Testpools sind. Für Athleten die auf internationaler Ebene starten oder die einem internationalen Testpool angehören, ist der internationale Sportfachverband zuständig. Ausnahmsweise kann die NADA mit dem vorherigen Einverständnis des internationalen Fachverbandes Ausnahmegenehmigungen auch für die internationalen Sportler erteilen.