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Präventionskampagne der NADA

www.highfive.de - das Angebot der NADA für junge Athletinnen und Athleten informiert umfassend über Anti-Doping-Bestimmungen und Meldepflichten, verbotene Substanzen und Dopingfallen, Medikamente, Ernährung und Gesundheit. Außerdem: Denkanstöße, Umfrage, Wissenstest und vieles mehr.

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www.nada.trainer-plattform.de bietet Trainerinnen und Trainern umfassendes Basiswissen zu den Anti-Doping-Regelwerken, darüber hinaus Handlungswissen, pädagogische Grundlagen wirksamer Doping-Prävention, Beispiele aus dem Trainingsalltag und praktische Tipps für die Arbeit mit Athletinnen und Athleten.

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Inhalt

ASTHMASPRAYS (BETA-2-AGONISTEN)

Ausnahmegenehmigung für inhalative Beta-2-Agonisten

Die Substanzen Salbutamol und Salmeterol sind seit dem 01.01.2010 nicht mehr genehmigungspflichtig. Für die inhalative Anwendung genügt die Übersendung einer Erklärung zum Gebrauch an die NADA. Salbutamol darf allerdings nur bis zu einer maximalen Dosis von 1600 µg pro 24 h (je nach Präparat bis zu 8 Hübe bzw. bis zu 16 Hübe am Tag) angewandt werden.

Alle anderen Beta-2-Agonisten sind zunächst jederzeit verboten. Hierzu gehören z.B. die Substanzen Formoterol, Terbutalin, Fenoterol oder Reproterol. Je nach Testpoolzugehörigkeit bzw. Inlands- oder Auslandsstart muss ein Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (englisch: Therapeutic Use Exemption) mit einer vollständigen Krankenakte oder ein Attest vorliegen. Die WADA verlangt dazu klar definierte Befunde und medizinische Unterlagen.

Medizinische Ausnahmegenehmigung

Angehörige des RTP und NTP (Internationaler und nationaler Testpool) müssen vor der Anwendung der Medikamente einen vollständigen TUE-Antrag einreichen. Dazu gehören

  • ein ausgefülltes Antragsformular und ein ausführlicher Bericht (s. Fußnote Antrag) zu der Erkrankung mit Vorgeschichte
  • Befunde, einschließlich einer aussagekräftigen Lungenfunktionsprüfung, Bronchospasmolyse oder Provokation
  • die aktuelle Dosierung in mg oder µg
  • die mögliche Behandlungsdauer sowie
  • die Begründung, warum keine andere Therapie möglich ist.

Angehörige des ATP (Allgemeiner Testpool) brauchen keinen Antrag zu stellen, müssen aber nach einer positiven Kontrolle ihre Krankenakte vorlegen (Kriterien s.o.). Sie erhalten dann eine retroaktive = rückwirkende Ausnahmegenehmigung, wenn alle Unterlagen aussagekräftig und in Ordnung sind. Die Zusammensetzung dieser Akte ist von der WADA genau definiert. ATP-Sportler, die Beta-2-Agonisten einsetzen, können ihre Unterlagen gerne durch die NADA prüfen lassen.

Sportler, die keinem Testpool angehören, führen bei einem Start in Deutschland ein Attest ihres behandelnden Arztes mit sich, welches die Diagnose und die eingesetzten Medikamente samt Dosierung enthält. Eine Kopie des Attestes muss bei einer Wettkampfkontrolle dem Kontrollformular beigefügt werden.

Vor einem Auslandsstart erkundigen Sie sich bitte beim Veranstalter oder der zuständigen Anti-Doping Organisation nach deren Regeln.

Für Clenbuterol darf keine Freistellung ausgestellt werden!