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www.nada-mobil.de – Das mobile Portal für alle interessierten Personen die immer und überall auf wichtige Informationen zum Thema Anti-Doping, z.B. die Verbotsliste 2010, Videosequenzen zu ADAMS, aktuelle Broschüren der NADA zugreifen möchten.


Präventionskampagne der NADA

www.highfive.de - das Angebot der NADA für junge Athletinnen und Athleten informiert umfassend über Anti-Doping-Bestimmungen und Meldepflichten, verbotene Substanzen und Dopingfallen, Medikamente, Ernährung und Gesundheit. Außerdem: Denkanstöße, Umfrage, Wissenstest und vieles mehr.

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Trainer Plattform der NADA

www.trainer-plattform.de - Internetseiten für Trainerinnen und Trainer mit Basiswissen zum Anti- Doping-Regelwerk, Handlungswissen für den Umgang mit Athletinnen und Athleten sowie praktische Tipps für den Trainingsalltag.


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Telefax: +49 (228) 812 92 - 219

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Doping-Kontroll-System: dks@nada-bonn.de
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Inhalt

TUE-VORSCHRIFTEN ANGEPASST

In den überarbeiteten Standards, die mit der Revision des NADA-Codes ab 1. Juli gelten, sind die PDF Vorschriften für medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) ((1.3 MB)) im Sinne der Sportlerinnen und Sportler angepasst worden. Eine uneingeschränkte TUE-Pflicht besteht weiterhin für Angehörige der Testpools (RTP,NTP und ATP) sowie Ligaspieler.

Für alle anderen Athletinnen und Athleten gilt von nun an nur noch die Attest-Pflicht, wenn es sich um spezifische Substanzen wie beispielsweise Kortison oder Asthma-Sprays handelt. Wer Medikamente aus dieser Gruppe einnimmt, muss sich die medizinische Indikation durch ein Attest ärztlich bestätigen lassen und bei einer Dopingkontrolle eine Kopie des Attest abgeben. Bei nicht-spezifischen Substanzen wie zum Beispiel Testosteron, Insulin oder EPO hingegen ist auch für diese Sportlerinnen und Sportler das Einholen einer Ausnahmegenehmigung Pflicht.

Der neueTUE-Standard ist hier online verfügbar. 

Datum: 30-06-10 - 17:00
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