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ACHTUNG DOPINGFALLE...!

Jeder Sportler ist selbst dafür verantwortlich, dass er seinem Körper nicht unbeabsichtigt eine Substanz zuführt, mit der er positiv getestet werden kann. Er muss sich informieren, wo möglicherweise Dopingfallen lauern. Ein paar Beispiele: 

 

Medikamentenschrank  

Selbstverständlich können auch Sportler krank werden und Medikamente benötigen. Doch vor der Einnahme sollte unbedingt eine Absprache mit einem Arzt, der sich auskennt (Mannschaftsarzt, Sportarzt), erfolgen. Also auf gar keinen Fall einfach in den Medikamentenschrank im Badezimmer greifen und ein vermeintlich harmloses Mittel benutzen. Auch in einem Hustensaft kann sich eine anabole Substanz befinden. 

Eine große Gefahr sind ähnlich klingende Namen von Mitteln. Ein Beispiel: Das Hustenmittel „Mucosolvan“ kann problemlos verwendet werden, während „Spasmo Mucosolvan“ die verbotene anabole Substanz Clenbuterol enthält und deshalb vom Sportler nicht eingenommen werden darf. Denn wenn einem Sportler Clenbuterol im Körper nachgewiesen wird, gilt er als gedopt, egal, ob er es beabsichtigt oder unbeabsichtigt eingenommen hat.

Um den Sportlern zu helfen, sich besser zurechtzufinden, gibt die NADA jedes Jahr die Broschüre „Beispielliste zulässiger Medikamente“ (Download) heraus, auf der eine große Anzahl von Mitteln aufgeführt ist, die bedenkenlos eingesetzt werden können. Die NADA empfiehlt, diese Broschüre bei jedem Arzt- und Apothekenbesuch mitzunehmen. Wenn Unklarheiten über ein Medikament herrschen, kann  mit diesem Formular (Download) oder per e-mail ( medizin@nada-bonn.de ) eine Medikamentenanfrage an die NADA gerichtet werden.

 

Nahrungsergänzungsmittel (NEM)  

Auf Grund zahlreicher Meldungen über kontaminierte NEM warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme dieser Stoffe. Verschiedene NEM können dem Dopingverbot unterliegende Steroidhormone bzw. deren Vorläufersubstanzen enthalten, ohne dass dies aus den Herstellerangaben ersichtlich ist. Nach Untersuchungen des Instituts für Biochemie, Deutsche Sporthochschule Köln, wiesen von 634 NEM 94 (14,8 %) positive Befunde für verbotene anabol-androgene Steroide (sog. Prohormone) auf, die nicht auf der Packung deklariert waren. Die positiven NEM stammten von Firmen aus den USA, Niederlande, Großbritannien, Italien und Deutschland. Ausscheidungsversuche mit positiven NEM führten zu positiven Dopingbefunden vor allem für den Nandrolonmetaboliten Norandrosteron.

Ausländische Präparate z. B. unter den Namen Chrysin, Guarana, Tribulus Terrestis können dem Dopingverbot unterliegende Wirkstoffe enthalten. Bei asiatischen Tees muss auf Beimengungen von Ephedrin geachtet werden.

Konsumieren Athleten solche NEM mit den beschriebenen (Spuren)beimengungen, können anschließend abgegebene Urinproben positive Analysenbefunde wie bei der Einnahme von verbotenen Steroidanabolika (z. B. von Nandrolon) liefern. Nach dem gültigen Dopingreglement erfüllt dies den Tatbestand des Dopings. Daher wird eindringlich vor der Anwendung von NEM gewarnt: Das Risiko trägt der Sportler  (siehe auch unter: Medizin).

 

Mohnkuchen 

Selbst der Genuss von Mohnkuchen  kann zu einer Gefahr für den Sportler werden. Das Institut für Biochemie in Köln wies in einem Versuch nach, dass schon der Verzehr von einem Stück Mohnkuchen zu einem positiven Dopingbefund führen kann. Mohnsamen enthalten unterschiedliche Mengen der im Sport verbotenen Substanz Morphin. Der Morphingehalt ist nirgends angegeben. So kann unter Umständen ein Stück Mohnkuchen, das Mohnsamen mit einem hohen Morphingehalt enthält, zu einem positiven Dopingtest führen (siehe auch: www.dopinginfo.de ). 

 

Cannabis

Das IOC hat seit Januar 1999 die Anwendung von Cannabis für die Olympischen Spiele verboten. Auf der Verbotsliste der WADA ist Cannabis unter den für Wettkämpfen verbotenen Stimulanzien aufgeführt.

Die Anwendung von Cannabis führt eigentlich nicht zu einer Verbesserung sportlicher Höchstleistungen. Allerdings kann aufgrund der beruhigenden Wirkung ein Athlet in gefährlichen Sportarten riskobereiter in den Wettkampf gehen, was womöglich dann auch zu einem besseren Ergebnis führen kann. In Spielsportarten kann ein Sportler unter Umständen nach dem Konsum von Cannabis seine Mitspieler gefährden, da er eventuell ein höheres Risiko in Zweikämpfen eingeht. Vor allem in Motorsportarten, im Skiabfahrtslauf und ähnlich gefährlichen Sportarten geht ein Cannabis konsumierender Athlet unter Umständen ein höheres Unfallrisiko ein. Darüber hinaus kommt es bei höherer Dosierung zu einer Verschlechterung der Koordination.

Der Konsum von Cannabis ist möglicherweise noch wochenlang, je nach Konzentration auch monatelang nachweisbar. Eine positive Wettkampfkontrolle kann also auch möglich sein, wenn Cannabis lange vorher konsumiert wurde. Es kann sogar schon zu einer gefährlichen Situation kommen, wenn sich der Sportler in einer Discothek aufhält, in der z. B. Marihuana geraucht wird und er dadurch passiv die Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) aufnimmt. Eine Probe wird allerdings nur positiv bewertet, wenn sie den Grenzwert von 15 ng/ml im Urin übersteigt. Der nachgewiesene Konsum von Cannabis zieht strafrechtliche, gegebenenfalls auch verbandsinterne disziplinarische Maßnahmen nach sich.