NADA - Nationale Anti Doping Agentur

Servicemenü:



Hauptmenü:

Spenden Sie jetzt!

Spenden Sie jetzt!

Präventionskampagne der NADA

www.highfive.de - das Angebot der NADA für junge Athletinnen und Athleten informiert umfassend über Anti-Doping-Bestimmungen und Meldepflichten, verbotene Substanzen und Dopingfallen, Medikamente, Ernährung und Gesundheit. Außerdem: Denkanstöße, Umfrage, Wissenstest und vieles mehr.

zur High 5-Website


Trainer Plattform der NADA

www.nada.trainer-plattform.de bietet Trainerinnen und Trainern umfassendes Basiswissen zu den Anti-Doping-Regelwerken, darüber hinaus Handlungswissen, pädagogische Grundlagen wirksamer Doping-Prävention, Beispiele aus dem Trainingsalltag und praktische Tipps für die Arbeit mit Athletinnen und Athleten.

zur Trainer Plattform-Website


Kontext

Schriftgröße

normal | groß | sehr groß

Kontrast

farbig | schwarz-weiß | negativ

Login zu ADAMS

MEDIKAMENTEN DATENBANK

DIREKTER KONTAKT

NADA
Nationale Anti Doping Agentur Deutschland

- Justitiariat -

Anja Berninger

Heussallee 38
53113 Bonn

Telefon: +49 (228) 812 92 - 120
Telefax: +49 (228) 812 92 - 229

anja.berninger@nada-bonn.de

PARTNER

Deutsche Bank


Inhalt

WADA CODE

Der Welt-Anti-Doping-Code ("WADA-Code")

Mit Gründung der WADA im Jahr 1999 wurde die längst fällige weltweite Harmonisierung der Anti-Doping-Regelwerke in Angriff genommen. Es dauerte jedoch drei Jahre bis im Juni 2003 der erste Entwurf des Welt-Anti-Doping-Code den potentiellen Unterzeichnern, wie z.B. Staaten und Sportverbänden, vorgestellt werden konnte. Nach mehreren Konsultationsverfahren wurde die endgültige Version am 5. März 2003 im Rahmen der 2. Weltkonferenz gegen Doping in Kopenhagen per Akklamation angenommen.
Bis Ende 2004 haben nahezu alle Internationalen Sportverbände der Olympischen Bewegung  die Nationalen Olympischen Komitees und die Nationale Anti-Doping-Organisationen den Welt-Anti-Doping-Code (WADA-Code) angenommen und sich zu seiner Umsetzung verpflichtet. Die an der Kopenhagener Konferenz Beteiligten unterzeichneten die sog. "Kopenhagener Erklärung", in der sie sich verpflichteten bis zum Beginn der Olympischen Spiele in Turin, eine zwischenstaatliche Vereinbarung zu treffen. Hervorzuheben ist, dass der WADA-Code den nationalen Sportfachverbänden keine Zuständigkeiten überträgt und dass für die nationalen Sportfachverbände nicht der WADA-Code unmittelbar verbindlich ist sondern vielmehr seine Umsetzungen durch den Internationalen Sportfachverband und die jeweils zuständige nationale Anti-Doping Organisation.
Nachdem der WADA-Code als grundlegendes Werk nicht alle Fragen der Praxis ausreichend regeln kann, hat die WADA, die so genannten International Standards erlassen. Diese detaillierte Ausführungsbestimmungen zum WADA-Code die für die Unterzeichner des WADA-Code und für die anderen Beteiligten des weltweiten Dopingkontrollsystems der WADA (wie z.B. die Labore) ebenso verbindlich sind wie der WADA-Code selbst ermöglichen es den Unterzeichnern, einzelne Bereiche der Dopingbekämpfung eigenständig zu regeln.

Relevante Dokumente

PDF World Anti Doping Code 2009 ((1.1 MB))