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Präventionskampagne der NADA

www.highfive.de - das Angebot der NADA für junge Athletinnen und Athleten informiert umfassend über Anti-Doping-Bestimmungen und Meldepflichten, verbotene Substanzen und Dopingfallen, Medikamente, Ernährung und Gesundheit. Außerdem: Denkanstöße, Umfrage, Wissenstest und vieles mehr.

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www.nada.trainer-plattform.de bietet Trainerinnen und Trainern umfassendes Basiswissen zu den Anti-Doping-Regelwerken, darüber hinaus Handlungswissen, pädagogische Grundlagen wirksamer Doping-Prävention, Beispiele aus dem Trainingsalltag und praktische Tipps für die Arbeit mit Athletinnen und Athleten.

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Inhalt

DIE WELT-ANTI-DOPING-AGENTUR (WADA)

Am 10.11.1999 wurde die World Anti Doping Agency ("WADA") in der Rechtsform einer Stiftung schweizerischen Rechts gegründet. Stifter ist das Internationale Olympische Komitee (IOC). Die Stiftungsaufsicht wird nach Art. 19 des Stiftungsstatuts von dem Schweizer Innenministerium wahrgenommen. Nach Art. 4 des Stiftungsstatuts ist der Stiftungszweck darauf angelegt, den Kampf gegen Doping auf internationalem Niveau zu fördern und zu koordinieren. Zu diesem Zweck verbreitet die Stiftung u. a. die sportethischen Grundsätze eines dopingfreien Sports und stellt den Schutz der Athleten sicher, sie stellt eine verbindliche Liste der im Sport verbotenen Substanzen und Methoden (WADA-Verbotsliste (ggf. verlinkt!) auf, die regelmäßig aktualisiert wird. Darüber hinaus koordiniert sie die Vornahme von Trainingskontrollen mit den zuständigen Sportverbänden und nationalen Einrichtungen. Sie hat einheitliche Standards für die Dopinganalytik sowie eine Akkreditierung von Kontrolllabors eingeführt.

Zur Förderung der fundamentalen Werte des Sports wie beispielsweise des „Grundrechts“ der Athleten auf Teilnahme an dopingfreiem Sport und der Förderung der Gesundheit, Fairness und Gleichbehandlung der Athleten hat die WADA den Welt-Anti-Doping-Code erlassen. Dieser soll ein einheitliches Werk für alle Länder und Sportarten für die Bekämpfung des Dopings im Sport bilden.

Am 5. März 2003 fand die Kopenhagener Konferenz statt, auf der der WADA-Code per Akklamation angenommen wurde. Die Staaten unterzeichneten die sog. „Kopenhagener Erklärung“, in der sie sich zu den Grundaussagen des WADA-Code bekannten und zur Unterstützung nationaler Anti-Doping-Organisationen insbesondere bei der Umsetzung des WADA-Code verpflichteten. Da Staaten jedoch nicht ohne Weiteres nichtstaatlichen Vereinbarungen wie dem WADA-Code beitreten können oder zu deren Einhaltung verpflichtet werden können, sind zwischenstaatliche Übereinkommen erforderlich. Ein Beispiel für ein solches zwischenstaatliches Übereinkommen ist die UNESCO Konvention, die im Januar 2003 in Paris von den zuständigen Minister auf den Weg  gebracht wurde. . Ein anderes Beispiel für ein solches Übereinkommen ist die Anti-Doping-Konvention des Europarates, die bereits 1989 verabschiedet worden ist.
Im November 2007 fand in Madrid die Welt-Anti-Doping-Konferenz statt, in der der überarbeitete WADA-Code verabschiedet wurde. Er tritt zum 01. Januar 2009 in Kraft und muss bis zu diesem Zeitpunkt in den Ländern, die den WADA-Code angenommen haben, in ein entsprechendes Anti-Doping-Regelwerk umgesetzt werden. Gleichzeitig wurde auf der Konferenz von Madrid der Australier John Fahey zum Nachfolger des bisherigen Präsidenten der WADA, Richard Pound, gewählt.
Einzelheiten zu Arbeit, Aufgaben und Geschichte der WADA finden Sie zudem auf der Homepage der WADA (http://www.wada-ama.org).