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Inhalt
RECHTSKOMMISSION DES SPORTS GEGEN DOPING
Anti-Doping-Gesetz
Da Notwendigkeit und Umfang einer gesetzlichen Regelung auf dem Gebiet des Dopings seit langer Zeit umstritten sind, trafen sich auf Einladung des Präsidenten des Deutschen Sportbundes, Manfred v. Richthofen, am 22. März 2004 in Berlin Vertreteter des Sports, des Staates, der politischen Parteien, der NADA und der Wissenschaft zu einer vertraulichen Klausurtagung. Als Ergebnis dieser Klausurtagung wurde im Juni 2004 die Rechtskommission des Sports gegen Doping (ReDoSpo) gebildet. Aufgabe dieser Kommission ist es, einen Forderungskatalog des Sports zur härteren Bekämpfung des Dopings zu erarbeiten, die dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes und des NOK sowie dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages und der Sportministerkonferenz der Länder mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt werden soll. Insbesondere soll die Rechtskommission des Sports gegen Doping in einem gemeinsam erarbeiteten Papier die Frage beantworten, ob eine effektive Dopingbekämpfung ohne den Staat möglich ist. Soweit die Notwendigkeit einer staatlichen Regelung bejaht wird, soll die Kommission konkrete Vorschläge für den Gesetzgeber vorlegen.
Mitglieder der Kommission sind hochkarätige Juristen aus allen relevanten Gebieten und Fachrichtungen. Die ReDoSpo wird von dem Vorstandsmitglied der NADA, dem Frankfurter Rechtsanwalt Markus Hauptmann, als Vorsitzendem geleitet. Die Geschäftsführung liegt in den Händen des Justitiars des Deutschen Sportbundes, Dr. Holger Niese.
In 5 Sitzungen hat die Rechtskommission des Sports gegen Doping einen Bericht verfasst, der den Ist- und Soll-Zustand erfasst sowie mögliche gesetzliche Regelungen darstellt. Darüber hinaus werden, soweit vorhanden, vergleichbare Regelungen um europäischen Ausland dargestellt.
Der Bericht wurde am 17. Juni dem Präsidium des Deutschen Sportbundes und am 20. Juni in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die offizielle Presseerklärung und Kurzzusammenfassung können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
Pressemitteilung und Kurzbericht der ReSpoDo ((393 KB))
Kontakt
Der vollständige Bericht der ReSpoDo kann im Einzelfall beim Justitiariat des Deutschen Sportbundes unter niese@dosb.de angefordert werden.

