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Inhalt

TESTPOOLS

Zur Organisation der Kontrollen werden Athleten aus unterschiedlichen Sportarten und Kadern in verschiedene Testpools eingeteilt. Die NADA bestimmt für jede in ihrem Dopingkontrollplan aufgenommene Sportart die Kriterien für die Zuordnung eines Athleten in einen der drei bestehenden Testpools. Bestimmend hierbei sind u.a. der Kaderstatus eines Athleten und die Gefährdung einer Sportart. Dafür werden die Sportarten in Risikoklassen unterteilt.

Einteilung der Risikogruppen

Insgesamt gibt es drei Gefährdungsstufen: Risikogruppe A (hohes Dopingrisiko), Risikogruppe B (mittleres Dopingrisiko) und Risikogruppe C (geringes Dopingrisiko). Unter welche Risikogruppe eine Sportart/Disziplin fällt, hängt von folgenden vier Kriterien ab:

Empirisches Risiko
Das empirische Risiko gibt die rechnerische Dopinggefährdung wieder und wird durch die positiven Fälle einer Sportart/Disziplin in Abhängigkeit von der Anzahl an Kontrolle und kontrollierten Athleten berechnet.

Physiologisches Risiko
Diese Wertung beruht vor allem auf dem Potenzial zur Steigerung physiologischer Eigenschaften bei der Anwendung von Wirkstoffen oder Methoden der Verbotsliste, die das höchste leistungssteigernde Potenzial in der einzelnen Sportart/Disziplin haben.

Öffentliches/ Mediales Risiko
Je höher das Ansehen und öffentliches Interesse an einer Sportart/Disziplin in einem Land ist, desto höher ist die Dopinggefährdung.

Finanzielles Risiko
Je höher die Preisgeld- und Gehaltsstruktur in der jeweiligen Sportart/Disziplin ist, desto höher ist die Dopinggefährdung.

Die verschiedenen Sportarten/Disziplinen werden in einer Matrix anhand dieser Kriterien bewertet. In dieser Matrix werden die Risikokriterien unterschiedlich gewichtet und für jede Sportart/Disziplin Risikopunkte vergeben.

Testpooleinteilung

Der am intensivsten kontrollierte Testpool ist der Registered Testing Pool (RTP). Weiterhin werden Athleten in den Nationalen Testpool (NTP) und den Allgemeinen Testpool (ATP) eingeteilt. Folgend finden Sie eine Übersicht der grundsätzlichen Zuweisung der Kader auf die Testpools. In Einzelfällen kann jedoch auch davon abgewichen werden:

Registered Testing Pool (RTP)
• Athleten, die einem internationalen Registered Testing Pool angehören (iRTP)
• A-Kader-Athleten der Sportarten der Risikogruppe A
• Athleten der A-Nationalmannschaften der Sportarten der Risikogruppe A

Nationaler Testpool (NTP)
• A-Kader-Athleten der Sportarten der Risikogruppe B und C
• Athleten der A-Nationalmannschaften der Sportarten der Risikogruppe B und C
• B-Kader-Athleten der Sportarten der Risikogruppe A
• Alle Athleten des erweiterten Kreises der Mannschaft für die Olympischen und Paralympischen Spiele

Allgemeiner Testpool (ATP)
• Alle anderen Bundeskaderathleten, die nicht bereits Mitglied des RTP oder NTP sind

Testpoolmeldung

Der nationale Sportfachverband meldet der NADA einmal jährlich den Kreis der Athleten, die den der NADA festgelegten Testpoolkriterien unterfallen. Der Athlet verbleibt nach Inkrafttreten des Testpools in dem zugeordneten Testpool jeweils für ein Kalenderjahr (12 Monate). Für die Meldung kann einer der folgenden Termine gewählt werden.

• 30. November (mit Inkrafttreten des Testpools zum 1. Januar und Ende des Testpoolzeitraums zum 31. Dezember)
• 28/29. Februar (mit Inkrafttreten des Testpools zum 1. April und Ende des Testpoolzeitraums zum 31. März des Folgejahres)
• 31. Mai (mit Inkrafttreten des Testpools zum 1. Juli und Ende des Testpoolzeitraums zum 30. Juni des Folgejahres)
• 31. August (mit Inkrafttreten des Testpools zum 1. Oktober Ende des Testpoolzeitraums zum 30. September des Folgejahres)

Eine Übersicht der Meldetermine der Spitzenverbände ist im Download-Bereich unter Formulare abrufbar.

Die Meldung eines Athleten für einen Testpool erfolgt ausschließlich über den Sportfachverband. Für die Meldung des Testpools nutzen Sie bitte die Vorlage Testpoolmeldung. Weitere Infos auch zur Neuaufnahme und Höherstufung sowie Ausscheiden aus dem Testpool finden Sie im Standard für Meldepflichten.

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