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Die NADA ist als gemeinnützige Einrichtung bei verschiedenen Gerichten in überregionale Listen als Empfänger von Geldauflagen eingetragen. Die Listen dienen den staatlichen Gerichten dazu, die Geldauflagen, die wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz verhängt werden, sachgemäß den Empfänger der Geldauflage zu bestimmen. In überregionalen Listen eingetragen werden gemeinnützige Einrichtungen, deren Wirkungskreis sich u.a. in der Bundesrepublik erstreckt.
NADA
Nationale Anti Doping Agentur Deutschland
- Justitiariat -
Dr. Lars Mortsiefer
Heussallee 38
53113 Bonn
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