NADA - Nationale Anti Doping Agentur

Servicemenü:



Hauptmenü:

MEDIKAMENTEN DATENBANK

Die Medikamentendatenbank ermöglicht eine leicht zugängliche und schnelle Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten.


Gemeinsam gegen Doping

Die E-Learning-Plattform NADA bereitet alle wichtigen Anti-Doping-Themen interaktiv auf.


www.nada-mobil.de – Das mobile Portal

www.nada-mobil.de – Das mobile Portal

www.nada-mobil.de –- das mobile Portal, dass immer und überall vom Mobiltelefon erreichbar ist.


Präventionskampagne der NADA

www.highfive.de - das Angebot für junge Athletinnen und Athleten.


Trainer Plattform der NADA

www.trainer-plattform.de - die Internetseite für Trainerinnen und Trainer.


Anti Doping Infos für Lehrer

Anti Doping Infos für Lehrer

Die Seite für Lehrkräfte bietet Materialien und Infos rund um das Thema Anti-Doping an.


Anti Doping Infos für Schulen

Anti Doping Infos für Schulen

Das Angebot für Schüler stellt Infos für Referate, Hausarbeiten oder Aufsätze zur Verfügung.


Spenden Sie jetzt!

Spenden Sie jetzt!

Kontext

Schriftgröße

normal | groß | sehr groß

Kontrast

farbig | schwarz-weiß | negativ

Login zu ADAMS

DIREKTER KONTAKT

NADA
Nationale Anti Doping Agentur Deutschland

- Medizin -

Marlene Klein

Heussallee 38
53113 Bonn

Telefon: +49 (228) 812 92 - 130
Telefax: +49 (228) 812 92 - 239

marlene.klein@nada-bonn.de

Werde Fan der NADA auf Facebook

PARTNER

Bundesministerium des Inneren


Inhalt

NEUES FÜR 2012

Zum 1. Januar eines Jahres tritt die aktuelle Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA), die Prohibited List, in Kraft. Fachleute und Experten aus aller Welt diskutieren bei ihrer Erstellung mit und können dabei häufig wert­volle Hinweise aus der Praxis einbringen. Wir stellen Ihnen die Liste und die dazugehörigen Anhänge im englischen Original vor und verweisen auf unsere informatorische Übersetzung und die Ver­öffent­li­chung im Bundesgesetzblatt.

Damit sich Verbände und Athleten auf mögliche Änderungen rechtzeitig einstellen können, wird die neue Liste immer schon am 1. Oktober des Vorjahres veröffentlicht. Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen zu­sam­mengefasst. Bitte werfen Sie auch einen Blick auf den aktualisierten TUE-Standard, in dem die neuen Bestimmungen für Medizinische Ausnahmegenehmigungen festgehalten sind. Im Zuge der Umgestaltung der Ver­­bots­liste ergeben sich in der Regel immer auch Änderungen bei den TUE-Vorgaben. Eine hilfreiche Übersicht dazu, unterteilt nach den Testpools, finden Sie in unserer Checkliste zu den TUE-Pflichten.