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MEDIKAMENTEN DATENBANK
Die Medikamentendatenbank ermöglicht eine leicht zugängliche und schnelle Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten.
Gemeinsam gegen Doping
Die E-Learning-Plattform NADA bereitet alle wichtigen Anti-Doping-Themen interaktiv auf.
www.nada-mobil.de – Das mobile Portal
www.nada-mobil.de –- das mobile Portal, dass immer und überall vom Mobiltelefon erreichbar ist.
Präventionskampagne der NADA
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Trainer Plattform der NADA
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LEGENDE
Wirkstoff / Arzneimittel ist in der angegebenen Darreichungsform erlaubt.
Wirkstoff / Arzneimittel ist in der angegebenen Darreichungsform verboten. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt werden.
Wirkstoff / Arzneimittel war bis zum 31.12.2011 in der angegebenen Darreichungsform bei Testpool-Athleten TUE-pflichtig. Dies entfällt seit dem 1.1.2012. Wirkstoff / Arzneimittel ist in der angegebenen Darreichungsform erlaubt.
DIREKTER KONTAKT
NADA
Nationale Anti Doping Agentur Deutschland
- Medizin -
Marlene Klein
Heussallee 38
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 812 92 - 130
Telefax: +49 (228) 812 92 - 239
Inhalt
NADAMED MEDIKAMENTEN-DATENBANK
Die NADAmed Medikamenten-Datenbank soll es Sportlern und Betreuern ermöglichen, eine leicht zugängliche und schnelle Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten zu erhalten. Die Datenbank enthält einer Auswahl häufig verschriebener oder angefragter Medikamente. Bei allen handelt es sich um in Deutschland als Arzneimittel zugelassene oder als homöopatisches Arzeinmittel registrierte Präparate. Medikamente aus anderen Ländern sind nicht aufgeführt.
Basis dieser Datenbank ist die Liste von bislang bei der NADA nachgefragten sowie häufig verschriebenen Medikamente. Sie umfasst zurzeit knapp 3000 Medikamente und Wirkstoffe und wird ständig erweitert. Die Auswahl ist subjektiv und soll hauptsächlich jene Präparate erfassen, die bei Sportlern häufiger zur Anwendung kommen.
Generelle Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln, pflanzlichen Arzneimitteln und Homöopathika sowie weitere Hinweise zu Dopingfallen finden Sie hier.
Bei nationalen und internationalen Wettkämpfen gelten die Regeln des jeweiligen Weltverbandes. Im Zweifelsfall sollte mit dem Verbandsarzt Rücksprache genommen werden. Bei einer Dopingkontrolle sollten alle Medikamente, die ein Sportler einnimmt, angegeben werden. Wir weisen außerdem darauf hin, dass verschreibungspflichtige Medikamente nur nach Anweisung der Ärztin bzw. des Arztes einzunehmen sind.
Die Nennung eines Präparates bedeutet weder Werbung noch Empfehlung hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.
Der WADA-Code International Standard for Therapeutic Use Exemptions (TUE) erlaubt Sportlern und ihren behandelnden Ärzten um die Ausnahmegenehmigung nachzusuchen, verbotene Wirkstoffe oder Methoden zur Behandlung von (chronischen) Krankheiten einzusetzen. Weitere Hinweise zur Beantragung Medizinischer Ausnahmegenehmigungen finden Sie hier.
Für die technisch einwandfreie Nutzung der NADAmed Medikamenten-Datenbank benötigen Sie den Internet Explorer 7.0 oder höher, Firefox 2.0 oder höher, oder vergleichbare Browser.
Sollten zu abgefragten Medikamenten noch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gern an uns wenden (Kontakt...).
