Ergebnismanagement

Das Justitiariat ist neben der Betreuung der Verbände bei der Umsetzung der Anti-Doping-Regelwerke auch für die Erstüberprüfung positiver Dopingkontrollen und Meldepflichten der Athletinnen und Athleten zuständig. Mit wenigen Ausnahmen wird das weitere Verfahren nach Feststellung eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen an den zuständigen Fachverband oder die zuständige Anti-Doping-Organisation weitergegeben.

Seit Ende 2010 bietet die NADA allen Sportfachverbänden an, das Ergebnismanagement- und Sanktionsverfahren auf die NADA zu übertragen. Das unter dem Begriff „Ergebnismanagement“ zusammengefasste Vorgehen meint die Übernahme der ersten Anhörung bis hin zur Verfahrenseinleitung und auch das erstinstanzliche Sanktionsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) zu betreiben. Nur so kann ein sportunabhängiges, gerechtes und einheitliches Verfahren gewährleistet werden, das in eine harmonisierte Sportrechtsprechung mündet. Das in Deutschland bestehende System der Sanktionshoheit der Verbände in Dopingangelegenheiten ist mittlerweile international nahezu einzigartig und wird von vielen Seiten, unter anderem auch vom Europarat, kritisch gesehen.

Eine Auflistung der Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse sowie der Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen und der von der NADA gestellten Strafanzeigen sind in den Jahresberichten zu finden.

Kontakt

NADA
Nationale Anti Doping Agentur Deutschland

- Justitiariat -

Dr. Lars Mortsiefer

Heussallee 38
53113 Bonn

Telefon: +49 (228) 812 92 - 122
Telefax: +49 (228) 812 92 - 229

lars.mortsiefer@nada-bonn.de

Athleten-Ansprechpartner
Arrowwww.anti-doping-ombudsmann.de

Prof. Dr. Roland Baar ist unabhängiger Ansprechpartner für Fragen von Athleten sowohl zu datenschutzrechtlichen Themen wie zum Anti-Doping-Regelwerk allgemein.