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ASTHMASPRAYS (BETA-2-AGONISTEN)

Ausnahmegenehmigung für inhalative Beta-2-Agonisten

Die Substanzen Salbutamol und Salmeterol müssen ab dem 01.01.2011 nicht mehr im Vorfeldüber eine "Erklärung zum Gebrauch" (Declaration of Use) bei der NADA angezeigt werden. Ihr Einsatz muss aber auf dem Doping-Kontrollformular erwähnt werden. Weitere Hinweise finden Sie auch unter 'Neues für 2011'. Salbutamol darf allerdings nur bis zu einer maximalen Dosis von 1600 µg pro 24 h (je nach Präparat bis zu 8 Hübe bzw. bis zu 16 Hübe am Tag) angewandt werden.

Alle anderen Beta-2-Agonisten sind zunächst jederzeit verboten. Hierzu gehören z.B. die Substanzen Formoterol, Terbutalin, Fenoterol oder Reproterol. Je nach Testpoolzugehörigkeit bzw. Inlands- oder Auslandsstart muss ein Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (englisch: Therapeutic Use Exemption) mit einer vollständigen Krankenakte oder ein Attest vorliegen. Die WADA verlangt dazu klar definierte Befunde und medizinische Unterlagen.

Medizinische Ausnahmegenehmigung

Angehörige des RTP und NTP (Internationaler und nationaler Testpool) müssen vor der Anwendung der Medikamente einen vollständigen TUE-Antrag einreichen. Dazu gehören

  • ein ausgefülltes Antragsformular und ein ausführlicher Bericht (s. Fußnote Antrag) zu der Erkrankung mit Vorgeschichte
  • Befunde, einschließlich einer aussagekräftigen Lungenfunktionsprüfung, Bronchospasmolyse oder Provokation
  • die aktuelle Dosierung in mg oder µg
  • die mögliche Behandlungsdauer sowie
  • die Begründung, warum keine andere Therapie möglich ist.

Angehörige des ATP (Allgemeiner Testpool) brauchen keinen Antrag zu stellen, müssen aber nach einer positiven Kontrolle ihre Krankenakte vorlegen (Kriterien s.o.). Sie erhalten dann eine retroaktive = rückwirkende Ausnahmegenehmigung, wenn alle Unterlagen aussagekräftig und in Ordnung sind. Die Zusammensetzung dieser Akte ist von der WADA genau definiert. ATP-Sportler, die Beta-2-Agonisten einsetzen, können ihre Unterlagen gerne durch die NADA prüfen lassen.

Sportler, die keinem Testpool angehören, führen bei einem Start in Deutschland ein Attest ihres behandelnden Arztes mit sich, welches die Diagnose und die eingesetzten Medikamente samt Dosierung enthält. Eine Kopie des Attestes muss bei einer Wettkampfkontrolle dem Kontrollformular beigefügt werden.

Vor einem Auslandsstart erkundigen Sie sich bitte beim Veranstalter oder der zuständigen Anti-Doping Organisation nach deren Regeln.

Für Clenbuterol darf keine Freistellung ausgestellt werden!