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www.highfive.de - das Angebot der NADA für junge Athletinnen und Athleten informiert umfassend über Anti-Doping-Bestimmungen und Meldepflichten, verbotene Substanzen und Dopingfallen, Medikamente, Ernährung und Gesundheit. Außerdem: Denkanstöße, Umfrage, Wissenstest und vieles mehr.

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www.trainer-plattform.de - Internetseiten für Trainerinnen und Trainer mit Basiswissen zum Anti- Doping-Regelwerk, Handlungswissen für den Umgang mit Athletinnen und Athleten sowie praktische Tipps für den Trainingsalltag.


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NACHRICHTEN

TUE-Vorschriften angepasst

In den überarbeiteten Standards, die mit der Revision des NADA-Codes ab 1. Juli gelten, sind die PDF PDF Vorschriften für medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) ((1.3 MB)) im Sinne der Sportlerinnen und Sportler angepasst worden. Eine uneingeschränkte TUE-Pflicht besteht weiterhin für Angehörige der Testpools (RTP,NTP und ATP) sowie Ligaspieler.

Für alle anderen Athletinnen und Athleten gilt von nun an nur noch die Attest-Pflicht, wenn es sich um spezifische Substanzen wie beispielsweise Kortison oder Asthma-Sprays handelt. Wer Medikamente aus dieser Gruppe einnimmt, muss sich die medizinische Indikation durch ein Attest ärztlich bestätigen lassen und bei einer Dopingkontrolle eine Kopie des Attest abgeben. Bei nicht-spezifischen Substanzen wie zum Beispiel Testosteron, Insulin oder EPO hingegen ist auch für diese Sportlerinnen und Sportler das Einholen einer Ausnahmegenehmigung Pflicht.

Der neue TUE-Standard ist hier online verfügbar. 

 

ATUEs werden umgestellt

Mit der Verabschiedung des International Standard for TUE (ISTUE) hat die WADA 2009 ein grundlegend neues und strengeres Antragsverfahren für Medizinische Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung von Asthma-Sprays mit so genannten Beta-2-Agonisten eingeführt. Das vereinfachte Verfahren bei den Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (ATUE) wurde abgeschafft und im Fall von Beta-2-Agonisten durch Standard-TUEs (RTP und NTP) oder retroaktive TUEs (ATP) ersetzt. Nach den neuen Vorgaben verlieren alle Ausnahmegenehmigungen, auch mit längerer Laufzeit, am 1.1.2010 ihre Gültigkeit.

Vorgeschrieben ist nun eine vollständige Krankengeschichte (Arzt¬brief mit Vorgeschichte, Nebenerkrankungen etc.); dazu kommen zwingend die signifikanten Ergebnisse von aufwändigen Lungentests (Bronchospasmolyse oder bronchiale Provokation).

Um den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, brauchen derzeit keine neuen Ausnahmegenehmigungen beantragt zu werden. Die NADA muss allerdings die nach den neuen Kriterien möglicherweise fehlenden Unterlagen nachfordern.

Alle Altanträge werden ab September von der NADA auf Vollständigkeit und ausreichende Aktualität geprüft. In vielen Fällen sind Teile der neuen WADA-Antragskriterien bereits erfüllt. Alle betroffenen Athleten, deren Genehmigungen noch nicht den nun aktuellen Kriterien entsprechen, werden anschließend individuell über den Status ihres Antrages angeschrieben und informiert, welche Unterlagen noch nachgereicht werden müssen, um die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung auch über den 31.12.2009 zu gewährleisten. Nach Prüfung der Unterlagen werden dann neue Urkunden ausgestellt.

NADA kooperiert mit dem Apothekerverband Nordrhein e.V.

Sowohl für Breiten- als auch für Leistungssportler ist es oftmals sehr schwer, den Überblick über die Dopingrelevanz der vielen auf dem Markt befindlichen Medikamente zu behalten. Die Unsicherheit ist insbesondere bei chronisch kranken Leistungssportlern groß. Der Apothekerverband Nordrhein e.V. und die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) haben daher eine Kooperation zur Informations- und Aufklärungsarbeit für Sportler bezüglich der Dopingrelevanz von Fertigarzneimitteln gestartet.

„Im Kampf gegen Doping ist eine fundierte medizinisch-pharmazeutische Aufklärung der Sportler durch fachlich geschulte Ansprechpartner unerlässlich. Daher ist es sehr wichtig, dass uns die Apotheken als kompetente Anlaufstelle in allen Fragen rund um Arzneimittel jetzt noch stärker mit ihrer Fachkompetenz unterstützen“, erklärt Kerstin Neumann, Abteilung Medizin & Forschung, NADA - Nationale Anti Doping Agentur Deutschland. „Durch die gezielte persönliche Informations- und Aufklärungsarbeit von Sportlern leisten Apotheken einen aktiven Beitrag zur Vermeidung von Dopingvorfällen, die nicht selten auch aufgrund von Unwissenheit entstehen“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein e.V.

Für die gezielte Beratung von Sportlern hat die NADA allen Apotheken in Nordrhein Exemplare der „Beispielliste zulässiger Medikamente“ zur Verfügung gestellt. Diese enthält eine Zusammenstellung von rund 400 Medikamenten zu verschiedenen Krankheitsbildern, die für Breiten-, Leistungs- und Hochleistungssportler ohne Risiko des (unwissenden) Dopings eingenommen werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über die Online-Medikamentendatenbank der NADA, www.nadamed.de, die Dopingrelevanz von knapp 3.000 Medikamenten und Wirkstoffen zu erfragen.

Beide Seiten sind sich einig, dass versucht werden muss, eine Kooperation auf nationaler Ebene zu erreichen. Eine möglichst breite Kooperation auch mit anderen Gruppen der Gesundheitsberufe, insbesondere mit Ärzten, ist langfristig erwünscht.