Meldepflichten

Für die Dopingkontrollen außerhalb der Wettkämpfe gelten für die Athleten Meldepflichten, die je nach Testpool-Zugehörigkeit unterschiedlich sind. Eine Übersicht finden Sie hier. Rechtlich geregelt sind diese im NADA-Code sowie im Standard für Meldepflichten. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden von den Mitarbeitern des Ergebnismanagements der NADA bearbeitet. Folgend eine kurze Übersicht zu „Strikes“ und Sanktionen, die möglicherweise bei einem Meldepflicht- und Kontrollversäumnis drohen.

Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse

Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse („Strikes“) werden für Kontrollversäumnisse innerhalb der Ein-Stunden-Regel (betrifft nur den RTP) sowie für Meldepflichtversäumnisse (RTP und NTP), also der unvollständigen oder falschen Angabe der Aufenthaltsorte, vergeben. Mögliche Versäumnisse werden von der NADA geprüft; sie erteilt auch die „Strikes“. Eine unabhängige Kommission kann auf Wunsch des betroffenen Athleten anschließend das Verfahren auf seine Richtigkeit überprüfen.

Sanktionen

Werden gegenüber einem Athlet oder einer Athletin innerhalb von 18 Monaten drei „Strikes“ festgestellt, wird durch den jeweiligen Sportfachverband oder die NADA ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eingeleitet, das in der Regel zu einer Sperre von zwei Jahren, mindestens jedoch einem Jahr, führen kann. Liegen „Strikes“ von verschiedenen Organisationen (WADA, NADA sowie dem zuständigem internationalem Verband) vor, werden diese addiert.

Kontakt

NADA
Nationale Anti Doping Agentur Deutschland

- Justitiariat -

Dr. Lars Mortsiefer

Heussallee 38
53113 Bonn

Telefon: +49 (228) 812 92 - 122
Telefax: +49 (228) 812 92 - 229

lars.mortsiefer@nada-bonn.de

Athleten-Ansprechpartner
Arrowwww.anti-doping-ombudsmann.de

Prof. Dr. Roland Baar ist unabhängiger Ansprechpartner für Fragen von Athleten sowohl zu datenschutzrechtlichen Themen wie zum Anti-Doping-Regelwerk allgemein.